PARTEI-Arbeit kostet Geld (und zwar mehr Geld als durch Mitgliedsbeiträge eingenommen wird), daher ist die PARTEI auch auf Spenden angewiesen. Die gute Nachricht ist: Spenden sind Sonderausgaben, die sich nach § 34 g EStG steuerlich absetzen lassen!
Spendenquittungen können auf Wunsch ausgestellt werden. Bei Spenden und Beiträgen bis 200 € reicht jedoch in der Regel auch der Überweisungsbeleg bzw. der Kontoauszug als Nachweis.
Spendenkonto
Die PARTEI Sachsen-Anhalt
IBAN DE03 4306 0967 1213 5084 00
BIC GENODEM1GLS (GLS Gemeinschaftsbank)
Wenn die Spende einem bestimmten Kreis- oder Ortsverband zugute kommen soll, das dann bitte im Überweisungsbetreff angeben.
Noch Fragen? Kein Problem, schreibt uns.